| Die Ausbildungsangebote im Einzelnen
Die Berufsabklärung
erfolgt in einer - in der Regel- dreiwöchigen Schnupperzeit. Dies
ermöglicht einen ersten Einblick in ein bis drei Abteilungen. Für
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Vorlehrjahr (Berufsfindungsjahr)
Das Vorlehrjahr dient als Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche
Ausbildung. Im Verlauf des Vorlehrjahres kann es einerseits um eine
Klärung / Verdeutlichung des
Berufswunsches nach dem Ende der Schulzeit gehen, andererseits um
eine Entwicklung und Beobachtung der Lernchancen der/des Einzelnen,
um die Entscheidung für das angemessene Ausbildungsniveau (IV-Anlehre
oder Anlehre; Anlehre oder Lehre) treffen zu können.
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IV-Anlehre
Der Begriff IV-Anlehre hat sich eingebürgert, für die von der IV
als "Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in
einer geschützten Werkstätte" (Art.16, IVG) bezeichnete Form einer
erstmaligen beruflichen Ausbildung. Für mehr Informationen klicken
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Anlehre nach BBG
Den Anlehrlingen sollen "die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse
zur Beherrschung einfacher Fabrikations- oder Arbeitsprozesse" vermittelt
werden (Art.49 BBG).
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Lehre nach BBG
Die Ausbildung von Lehrlingen in handwerklichen und hauswirtschaftlichen
Berufen wird im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) geregelt.
Die Qualifikationsziele haben somit den im jeweiligen "Reglement
über die Ausbildung und die Lehrabschluss-prüfung" vorgeschriebenen
Ausbildungszielen (Richtziele, Informationsziele), welche durch
die verbindliche
Beschreibung der Prüfungsinhalte eine Gewichtung erfahren, zu entsprechen.
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